3. Im § 95 Abs. 2 erster Satz werden das Wort „Vertragsärzte“ durch die Wortfolge
„Vertragszahnärzte/Vertragszahnärztinnen“, das Wort
„Wahlärzte“ durch die Wortfolge
„Wahlzahnärzte/Wahlzahnärztinnen“ sowie die Wortfolge
„Vertragsdentisten, Wahldentisten“ durch die Wortfolge
„Vertragsdentisten/Vertragsdentistinnen, Wahldentisten/Wahldentistinnen“ ersetzt.