Dokumentanzeige

§ 182 ASVG BGBl. Nr. 13/1962, S. 317
Stichtag: 01. 01. 1972  
Sichttag: 09. 06. 1972
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
BGBl. Nr. 13/1962, S. 317
9. ASVGNov
11. 01. 1962
01. 01. 1962

Festsetzung der Bemessungsgrundlage nach billigem Ermessen

§ 182. Kann die Bemessungsgrundlage nach den §§ 179 bis 181a nicht errechnet werden oder würde ihre Errechnung nach diesen Bestimmungen eine Unbilligkeit bedeuten, so ist sie nach billigem Ermessen festzustellen. Hiebei ist außer den Fähigkeiten, der Ausbildung und der Lebensstellung des Versehrten seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles oder, soweit er nicht gegen Entgelt tätig war, eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit zu berücksichtigen.