4. UNTERABSCHNITT
Beitrag des Bundes
§ 80. (1) In der Pensionsversicherung der Arbeiter leistet der Bund für das Jahr 1961 einen Beitrag von 1679,7 Millionen Schilling. Hievon entfallen auf die
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Mill. S
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a) Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter
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1195,3
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b) Land- und Forstwirtschaftliche Sozialversicherungsanstalt
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473,9
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c) Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen
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10,5
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(2) Der Beitrag des Bundes ist monatlich im erforderlichen Ausmaß, nach Tunlichkeit mit einem Zwölftel, zu bevorschussen.