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Anh. 1 AnhGO-K avsv Nr. 34/2023
Stichtag: 07. 07. 2024 bis 07. 07. 2024  
Sichttag: 07. 07. 2024
Anhang zur Geschäftsordnung der Konferenz
avsv Nr. 34/2023
4. Änd AnhGO-K
23. 06. 2023
24. 06. 2023

 

Anhang zur Geschäftsordnung der Konferenz
(AnhGO-K)

Präambel

Die nachstehend angeführten laufenden Angelegenheiten der Geschäftsführung der Konferenz werden nach § 456a Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 ASVG übertragen; dies mit der Maßgabe, dass es der Konferenz dessen unbeschadet vorbehalten bleibt, einzelne dieser angeführten delegierten Angelegenheiten jederzeit durch Beschluss zur eigenen Beschlussfassung und Entscheidung an sich zu ziehen.

1. Delegierungen an das Büro

1. 

Laufende Verwaltungsgeschäfte, soweit im Einzelfall das Eineinhalbfache des für das jeweilige Jahr festgesetzten Schwellenwertes für Dienstleistungen nach § 12 Abs. 1 Z 1 BVerG 2018 nicht überschritten wird;

2. 

Personalangelegenheiten mit Ausnahme des bereichsleitenden und leitenden Dienstes, der Leiter des höheren Dienstes sowie derer ständigen Stellvertreter (§ 37e Abs. 3 Z 4) nach der DO. A und des ärztlichen Dienstes nach § 37 Z 1 und 2 DO. B sowie mit Ausnahme des Abschlusses von Betriebsvereinbarungen;

3. 

die Einleitung und Betreibung von Verfahren bei Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie die Wahrnehmung der Parteistellung, ausgenommen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof;

4. 

die Abgabe von Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren;

5. 

die Vertretung des Dachverbandes nach außen in jenen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Konferenz oder der Hauptversammlung bedürfen;

6. 

die Erteilung von Zeichnungs- und Verfügungsberechtigungen im Bankverkehr im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Konferenz für bereits freigegebene Beträge;

7. 

die Auftragserteilung zur Einschautätigkeit der Innenrevision sowie die Genehmigung der Einschaupläne;

8. 

die Nachschaffung von Gegenständen und Materialien, die zur Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Betriebsführung erforderlich sind;

9. 

die Vergabe notwendiger wiederkehrender Aufträge zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufes und zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit;

10. 

Änderungen des Erstattungskodex im Rahmen der dafür geltenden Rechtsvorschriften einschließlich der Umsetzung der Empfehlungen der Heilmittel-Evaluierungs-Kommission;

11. 

die Vollziehung des § 351c Abs. 10 ff. ASVG zu den Preisbändern einschließlich deren Festlegung und Veröffentlichung;

12. 

Geld- und Kapitalmarktdispositionen zur Verwaltung der finanziellen Gebarung des Dachverbandes und der von ihm zu verwaltenden Fonds im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Konferenz und dessen Stellvertreter / Stellvertreterin.

 

2. Büroorganisation

Die Büroorganisation für die dachverbandsinterne Aufgabenerledigung ergibt sich aus nachstehender Tabelle:

 

Büroleiter und Büroleiter-Stellvertreter

Aufgaben der Internen Revision (direkt zugeordnet dem Büroleiter)

Geschäftsbereich 1 (BL)

Geschäftsbereich 2 (BL-Stv.)

Geschäftsbereich 3 (Dir.)

Aufgaben betreffend

Aufgaben betreffend

Aufgaben betreffend







Evidenzbasierte
wissenschaftliche
Gesundheitsversorgung
Health Technology Assessment
Vertragspartner Ärzte und
Gesundheitsberufe
Gewerbliche Vertragspartner
und Spitäler
Vertragspartner Medikamente
Gesundheitsförderung und
Prävention
Betreuung der Gremien für
die Zielsteuerung Gesundheit
Finanzen und Fondsverwaltung

Facility Management






Kommunikation und CRM
Recht, Compliance, Datenschutz
Selbstverwaltung
Leistungs-, Versicherungs- und
Beitragswesen KV/PV/UV
Lehrlingsausbildung, Schulung,
Personal und Dienstrecht
Grundsatzangelegenheiten,
Strategie und Koordination inkl. Wissenschaftskooperationen
Int. und Europ. Angelegenheiten
der SV
Innovationen im Bereich med.
Versorgung und Medikamente



Statistik
Business Intelligence
Zielsteuerungs-BSC der SV
IT-Management inkl. SVC,
Schnittstelle ITSV, ELGA und IT-Organisation
CISO/CERT
SV-Pensionskasse

 

Diese Aufgabenaufteilung innerhalb des Dachverbandes ist keine Festlegung der künftigen Aufgabenzuordnung an den Dachverband oder der Übertragung der Aufgaben an einen oder mehrere Versicherungsträger.