Für das Kalenderjahr 2020 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Rentnerinnen und Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse
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99,95057
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Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
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0,04943
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