Für das Kalenderjahr 2020 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Rentnerinnen und Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse
99,95057
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
0,04943