Dokumentanzeige

§ 18 BUAG BGBl. I Nr. 35/2007, S. 1
Stichtag: 01. 01. 2020  
Sichttag: 12. 11. 2019
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
BGBl. I Nr. 35/2007, S. 1
JuniNov 35/2007
29. 06. 2007
01. 10. 2007

§ 18. Die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Geschäftsführung der Urlaubs- und Abfertigungskasse und der Verwaltungsorgane werden durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Ausschuss mit Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu beschließen und vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu genehmigen ist.