Versicherungszeiten vor dem 1. Jänner 1972
§ 43. Versicherungszeiten aus der Zeit vor dem 1. Jänner 1972 sind die Zeiten, die nach den am 31. Dezember 1971 in Geltung gestandenen Vorschriften als Beitragszeiten in der Notarversicherung gegolten haben.